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Geltung Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen auch solche des Käufers, sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkannt haben.
Vertragsabschluss Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich.
Lieferung Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Verkäufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt.
Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der noch nicht gelieferten Ware. Es sei denn, die teilweise Erfüllung des
Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie
Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und
im Umfange ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Haftung wegen Vertragsverletzung Bei
Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
Rücktritt Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist
die vorgesehene Menge nicht ausgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht aufgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum Abschluss der
Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt,
unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
Versand und Gefahrtragung Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei
angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferungen. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.
Preise
Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschliesslich Verpackung und Transport, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren
liegenden Kosten, einschliesslich öffentlicher Lasten, berechtigen uns bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für die Lieferung, die erst nach vier Monaten,
gerechnet vom Vertragsabschluss, durchgeführt werden. Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Masse oder Stückzahlen massgebend.
Zahlung
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Etwaiger Skonto wird dann nur gewährt, wenn fällige Rechnungen nicht mehr
offenstehen. Im übrigen gelten nur die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Gewährleistungen bei Mangelrügen Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. Unsere
anwendungstechnische Beratung ist - auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke. Anwendung,
Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist
diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und vom Kunden eingesetzten Ware begrenzt. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte nach Massgabe unserer
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Auf die Dienstleistung zur Lederpolstereinfärbung leisten wir ein Jahr Garantie ab Übergabe an den Kunden. Ausschlüsse siehe Langfassung der AGB (auf Anfrage bei uns
erhältlich). Mangelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig - erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung
- untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die
Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten, wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist,
leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder in nicht angemessener Frist erbracht
werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt Alle von uns gelieferten Waren bleiben
unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäss geführten Geschäftsbetriebes zu
be- und verarbeiten, sowie zu veräussern. Aussergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind jedoch unzulässig. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Bearbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit Material, welches uns nicht gehört, erwerben wir im Verhältnis des Wertes unserer Ware zur
Fremdsache Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen. In diesen Fällen gilt der Käufer insoweit als Verwahrer für uns. Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer
Forderungen, die ihm aus der Weiterveräusserung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum
stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware. Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns
gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter
auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der von uns abgetretenen Forderungen unsere Forderungen
an den Käufer um insgesamt mehr als zwanzig Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand
(Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.
Vertragsverletzungen Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns,
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Warenzeichen Zahlreiche der von uns gelieferten Erzeugnisse sind mit
einem unserer Warenzeichen gekennzeichnet. Werden diese Erzeugnisse verarbeitet, so ist die Benutzung unserer Warenzeichen in Verbindung mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn unsere schriftliche
Zustimmung vorliegt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte. Erfüllungsort für die Zahlung ist
Zürich. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizer Recht für die MARTE GmbH (Schweiz).
Das auf der Auftragsbestätigung genannte Datum gibt bei
Auftragsbestätigung den Tag der Bestellungsannahme, bei Rechnung den Tag der Lieferung oder Leistung, bei Gut- und Lastschriften den Tag der Ausfertigung an, falls nichts anderes vermerkt ist.
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